Mehr Schutz bei Amazon FBA durch Eintragung einer Marke beim DPMA oder EUIPO – So geht’s!

Um sich auf Amazon gegen die Konkurrenz durchzusetzen, die eigene Position zu stärken und außerdem zu vermeiden, dass sich Mitbewerber an das Listing hängen, ist die Amazon Brand Registry ein adäquates Mittel. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA oder beim Markenamt der EU (EUIPO). 

Aber auch darüber hinaus hat eine eigene Marke diverse Vorteile für Amazon Seller. Dieser Beitrag richtet sich an Amazon Seller, die sich mit einer eigenen Marke absichern wollen. Kann man eine Markenanmeldung selbst vornehmen? Und wenn ja, wie läuft eine solche ab? In diesem Beitrag erfahren Sie alles rund um das Thema Markenanmeldung für Amazon FBA Seller.

Kann eine Markenanmeldung selbst vorgenommen werden oder benötigt man die Hilfe eines Rechtsanwalts?

Grundsätzlich kann jeder Amazon Seller eine Markenanmeldung selbst vornehmen. Man sollte sich dabei jedoch bewusst sein, dass hier gravierende Fehler passieren können, die dazu führen können, dass die Eintragung nicht den gewünschten Schutz bewirkt und im schlimmsten Fall sogar Rechte anderer Markeninhaber verletzt werden.

Wer also Ärger vermeiden und auf Nummer sicher gehen möchte, dem sei geraten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

KEYTERSBERG übernimmt als Partner an Ihrer Seite die Markenanmeldung für Sie! Tragen Sie hierfür einfach alle erforderlichen Angaben in unser Formular ein, wir erledigen alles weitere.

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Wie funktioniert eine Markenanmeldung und was ist zu beachten?

Sollten Sie sich trotz der Risiken dafür entscheiden, die Markenanmeldung selbst vorzunehmen, gehen Sie wie folgt vor:

DPMA oder EUIPO – Wo wollen Sie Ihre Marke anmelden?

Zu Beginn sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wo Sie Ihre Marke anmelden wollen.

  • Markenanmeldung beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) – Eine Marke beim DPMA entfaltet lediglich Schutz in Deutschland.
  • Markenanmeldung beim Markenamt der EU (EUIPO) – Sollten Sie auch ins EU-Ausland verkaufen und entsprechend Schutz über die Landesgrenzen hinaus wünschen, kann unter Umständen eine Markenanmeldung beim EUIPO die richtige Wahl für Sie sein. 

Wortmarke, Bildmarke – Welche Markenform ist die Richtige für Sie?

Im Anschluss sollten Sie sich überlegen, welche Markenform die Richtige für Sie ist. Das Markenrecht erlaubt eine große Vielfalt an Markenformen. Neben Exoten wie der Geruchsmarke, der Fadenmarke oder der Hörmarke sind die gängigsten Markenformen die Wortmarke, die Bildmarke und deren Zwitter, die sogenannte Wort/Bildmarke. Alle diese Markenformen haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Hier erfahren Sie, welche Markenform wann am besten geeignet ist.

Ausführliche Markenrecherche: Verletzt Ihre Marke Rechter Dritter?

Wenn Sie sich für eine Markenform entschieden haben, sollten Sie danach eine ausführliche Markenrecherche durchführen, um sicherzugehen, dass Ihre Marke keine Rechte Dritter verletzt.

Denn: Die Markenämter überprüfen nicht, ob bereits identische oder ähnliche Marken existieren. Sollte dies der Fall sein, drohen rechtliche Konsequenzen.

Nutzen Sie entsprechende Datenbanken für Ihre Markenrecherche:

  • Markenanmeldung beim DPMA – Das DPMAregister ist ideal für die Recherche einer Markenanmeldung beim DPMA.
  • Markenanmeldung beim EUIPO – Eine noch ausführlichere Recherche ermöglicht TMview für Unionsmarken.

Nizza-Klassen: Welche sind für Amazon FBA Seller geeignet?

Entscheiden Sie im nächsten Schritt, für welche Waren (und Dienstleistungen) Sie Ihre Marke eintragen möchten.

Sämtliche Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen, die sog. “Nizza-Klassen” unterteilt. Hier erfahren Sie, welche Klassen es gibt.

Lesen Sie sich die Klassen aufmerksam durch und entscheiden Sie dann, welche Klassen zu Ihren Waren am besten passen.

Sie sollten nur diejenigen Klassen auswählen, die Sie auch wirklich benötigen, damit kein Löschungsantrag gestellt wird. Aber andererseits können Sie im Nachhinein auch keine weiteren Klassen mehr hinzufügen. Bei der Auswahl der Nizza-Klassen ist also Vorsicht geboten. 

Einreichung Ihrer Markenanmeldung beim entsprechenden Markenamt

Wenn Sie die nötige Vorarbeit geleistet haben, können Sie dann Ihre Markenanmeldung beim entsprechenden Markenamt einreichen – entweder elektronisch oder in Papierform. Die elektronische Einreichung ist dabei etwas kostengünstiger.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten für eine Markenanmeldung variieren je nachdem, welche Form der Anmeldung gewünscht ist und ob Sie ein Rechtsanwalt beauftragen:

  • Markenanmeldung beim DPMA – Die online Anmeldegebühr beträgt beim DPMA für drei Klassen 290,00 €, für jede weitere Klasse zusätzlich 100,00 €.
  • Markenanmeldung beim EUIPO – Die Grundgebühr für eine Klasse beträgt beim EUIPO 850,00 €.
  • Ggf. Rechtsanwaltskosten – Die Rechtsanwaltskosten variieren von Anwalt zu Anwalt. Bei KEYTERSBERG können sie zwischen drei Pauschalpreis-Paketen ab 290 € wählen.

Wie lange dauert die Markenanmeldung?

Sobald Sie Ihre Anmeldung eingereicht haben wird geprüft, ob alle erforderlichen Angaben vorliegen und keine Schutzhindernisse einer Eintragung entgegenstehen. 

Durchschnittlich dauert das Eintragungsverfahren drei bis vier Monate. Nach Abschluss erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung.

Fazit zur Markenanmeldung für Amazon FBA Seller:

Eine Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO ist für viele Amazon Seller ein sinnvoller Schritt, um sich gegen den Wettbewerb durchsetzen und die eigene Position zu stärken.

Während Sie eine Anmeldung auch alleine durchführen können, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Komplikationen einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Markenanmeldung zu betrauen. 

Wir helfen Ihnen gerne! Starten Sie jetzt gleich die Online Markenanmeldung oder lassen Sie sich individuell zu Ihrer Markenanmeldung beraten. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne über unser Kontaktformular!