Covid-19: Ausfallversicherung geltend machen – wir kennen Ihre Rechte

Der Corona-Virus hat die Welt fest im Griff und erhebliche Schäden für die Wirtschaft verursacht. Viele Unternehmen stehen vor dem Abgrund. Glücklich scheinen zunächst diejenigen, die eine Ausfallversicherung abgeschlossen haben. Aber Vorsicht: Das heißt noch lange nicht, dass die Verdienstausfallversicherung auch greift, bzw. die Versicherung freiwillig zahlt. Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Welche Schäden sind durch eine Betriebsausfallversicherung geschützt?

Die meisten Ausfallversicherungen greifen nach einem entstandenen Sachschaden.

Ob Ihre Praxisausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung Schäden durch die Corona-Pandemie abdeckt, können Sie in den meisten Fällen dem Versicherungsvertrag entnehmen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen Ihren Vertrag gerne und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die größten Chancen, von der Ausfallversicherung Geld zu sehen, haben mittlere und große Ausfallversicherungen. Aber auch bei kleinen Betriebsunterbrechungsversicherungen stehen die Chancen nicht immer schlecht.

Was tun, wenn die Ausfallversicherung nicht zahlt?

Wenn Sie von einem Verdienstausfall betroffen sind und über eine entsprechende Versicherung verfügen, haben Sie sicherlich schon bei der Versicherung nachgefragt – im besten Fall sogar überhaupt eine, wenn auch höchstwahrscheinlich ablehnende, Antwort erhalten.

Wichtig ist jetzt, dass Sie schnell anwaltliche Unterstützung hinzuziehen. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche zügig und setzen sich mit Ihrer Versicherung auseinander. Je mehr Zeit Sie verlieren, desto größer werden Ihre finanziellen Einbußen. Jetzt ist schnelle und professionelle Hilfe gefordert.

Unsere Rechtsberatung für Unternehmen: wir prüfen Ihre Ansprüche

Wenn Sie also eine Verdienstausfallversicherung besitzen, stehen Ihnen unter Umständen auch in Zeiten der Corona-Krise vertragliche Ansprüche gegen Ihre Versicherung zu.  Unabhängig von Umfang, Art oder Größe der Betriebsunterbrechungsversicherung, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Zielführende Hilfe ist das Gebot der Stunde – und kann Ihr Unternehmen vor der Insolvenz retteten.

Nehmen Sie Kontakt mit unseren Rechtsanwälten auf. Auf unsere Unterstützung ist auch in Corona-Zeiten Verlass.

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