Datenschutz als Herausforderung für Unternehmen

Die europäische Datenschutzgrundverordnung dient vorgeblich dem Ziel, den Datenschutz der Bürger zu gewährleisten. In der Rechtswirklichkeit stellt es sich jedoch als bürokratisches Monster dar, das Unternehmer zu Belehrungen, und Hinweisen verpflichtet, die kaum ein Kunde jemals zur Kenntnis nimmt.

Das Hauptproblem ist jedoch, dass anders als beim alten Bundesdatenschutzgesetz die Bereitschaft der Behörden, angeblichen oder tatsächlichen Datenschutzverstößen nachzugehen und teils hohe Bußgelder zu verhängen, deutlich gesteigert ist – die Finanzminister haben datenschutzrechtliche Bußgelder als neue Einnahmequelle entdeckt.

Umso wichtiger ist es, das eigene Unternehmen gegen solche Bußgelder abzusichern.

Vollständige und richtige Belehrungen sind für den Unternehmenserfolg ebenso essenziell wie die technische Ausgestaltung, insbesondere die Möglichkeiten der Kunden, Einwilligungen zu erteilen oder zu widerrufen.

Bei entsprechender Gestaltung sind die Möglichkeiten des Datenschutzrechts aber durchaus ausreichend – wenn man sich nicht auf Texte beschränkt. Bei entsprechender Ausgestaltung der Arbeitsabläufe kann der Aufwand für den Datenschutz deutlich verringert werden.

Unsere Leistungen im Datenschutzrecht

Datenschutzbelehrungen

  •  Wir entwerfen für Sie rechtssichere Datenschutzbelehrungen und Einverständniserklärungen, soweit erforderlich.
  • Dabei beraten wir natürlich auch zu der immer im Einzelfall zu entscheidenden Frage, ob die Datenverarbeitung mit Einwilligung des Betroffenen oder auf anderer Rechtsgrundlage erfolgen soll.

Datenschutzberatung

  • Datenschutzberatung: Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten die notwendigen betrieblichen Abläufe und unterstützen die für das Unternehmen tätigen Techniker bei den rechtlichen Fragen des Datenschutzes.
  • Damit stellen wir sicher, dass Sie als Unternehmen und Unternehmer keine Angriffsfläche für Abmahner und Behörden bieten.

Vertretung gegenüber Datenschutzbehörden

  • Vertretung gegenüber Datenschutzbehörden: Ist das Kind vermeintlich in den Brunnen gefallen, vertreten wir Unternehmen in Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Ein noch nicht entschiedener Aspekt des Datenschutzrechts ist die Frage, ob Datenschutzverstöße auch wettbewerbsrechtlich relevant sind.

Dies wird von verschiedenen Gerichten derzeit unterschiedlich entschieden, hängt aber in jedem Fall von der im Einzelfall verletzten Norm ab. B

ei Datenschutzverstößen eines Wettbewerbers ist daher stets genau zu prüfen, ob man hier als verletzter Konkurrent nicht selbst gegen die Verletzung vorgehen und einen unfairen Wettbewerbsvorteil beseitigen kann.

Warum sind wir der richtige Partner für Ihr Unternehmern?

Im Datenschutzrecht sind wir seit über zehn Jahren tätig – erst unter Geltung des BDSG, nunmehr unter der der DSGVO. Insbesondere unsere Tätigkeit für IT-Unternehmen erfordert täglich neue Lösungen. 

Eine wahrscheinlichkeitsbasierte Risikobewertung ist dabei der Schlüssel zum Erfolg:

Nach der KEYTERSBERG-Methode lassen wir Risiken dort zu, wo die Eintrittswahrscheinlichkeit gering und der mögliche Schaden niedrig wäre, sodass sich der Unternehmer auf die wichtigen Punkte konzentrieren kann.

Das hält Kosten und Aufwand in guter Balance zur Bedeutung der Sache.