Konsequente Markendurchsetzung: Warum sie so wichtig ist und wie sie funktioniert

Die erfolgreiche Registrierung eines Markenrechts oder Unternehmenskennzeichens ist für Sie als Unternehmer noch nicht das Ende: Wollen Sie den rechtlichen Bestand Ihrer Marke erhalten, müssen Sie diese auch tatsächlich durchsetzen. Das bedeutet: Sie als Markeninhaber müssen selbst aktiv werden, sollte jemand eine ähnliche oder gar Ihre eigene Marke verwenden, um davon zu profitieren.

Wer zögert, verliert: Schnelle Reaktion auf Markenrechtsverletzungen

Je schneller Sie reagieren, desto größer sind die Chancen auf Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte. So verhindern oder minimieren Sie Wettbewerbsschäden. Das geht beispielsweise durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Den Antrag darauf müssen Sie spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Rechtsverletzung stellen.

Außergerichtliche Konfliktlösung suchen

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, ist es jedoch immer ratsam, zunächst auf außergerichtlichem Wege mit der Gegenseite zu kommunizieren. Am besten geht dies durch eine Berechtigungsanfrage oder eine Schutzrechtsverwarnung.

Eine Berechtigungsanfrage stellen

Mithilfe einer sogenannten Berechtigungsanfrage können Sie die Gegenseite auffordern, eine Erklärung abzugeben, warum die Marke verwendet wird. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn Sie sich vielleicht nicht zu 100% sicher sind, ob der Wettbewerber eventuell einen älteren Lizenzvertrag besitzt oder falls Sie diesem einen diskreten Rückzug aus der Angelegenheit ermöglichen möchten.
Eine Berechtigungsanfrage setzt Sie keinerlei Schadensersatzansprüchen aus, allerdings berechtigt diese Sie auch nicht zur Forderung einer Kostenerstattung.

Eine Schutzrechtsverwarnung aussprechen

Weitaus häufiger allerdings kommt in diesen Fällen eine Abmahnung zum Einsatz, die sogenannte Schutzrechtsverwarnung. Sie stellt eine ultimative Aufforderung an den Wettbewerber dar, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und das rechtswidrige Verhalten sofort einzustellen.

Wer eine solche Abmahnung versendet, sollte sich der Rechtsverletzung sehr sicher sein: Eine fälschliche Abmahnung könnte dazu führen, dass Sie als Absender zur Zahlung eines Schadensersatzes an die Gegenseite aufgefordert werden.

Wie es daraufhin weiter geht, kommt vor allem darauf an, wann Sie gegen die vermutete Rechtsverletzung vorgegangen sind. Innerhalb des ersten Monats ist, wie bereits erwähnt, eine einstweilige Verfügung eine Option. Mit der können Sie ein Verbot der Markenverletzung für die Gegenseite aussprechen.

Während diese Methode sehr effektiv und schnell umsetzbar ist, sollten Sie sich trotzdem der Rechtslage sicher sein. Auch sollte der eventuelle Schaden für Sie sehr hoch sein. Sollte nämlich später ein Gericht feststellen, dass die einstweilige Verfügung unrechtmäßig erlassen wurde, würde es auf Sie zurückfallen, dem Unterlassungsschuldner Schadensersatz zu zahlen.

Hauptsacheverfahren: Ziele einer gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte

Nach Ablauf dieses obigen ersten Schritts setzten Sie Ihre weiteren Ansprüche in einem Hauptsacheverfahren durch. Diese werden von einigen wenigen deutschen Landgerichten mit Sonderzuständigkeiten durchgeführt. Außerdem können Sie sich an die Kammer für Handelssachen wenden, um Expertenrat aus dem Bereich des Markenrechts zu erhalten.

Ziel des Hauptsacheverfahrens ist es vor allem, ein erneutes Verbot der Markenverletzung auszusprechen. Meistens geht es aber auch um die Geltendmachung von Schadensersatz. Dieser wird auf Grundlage einer Auskunft des Verletzers berechnet. Dabei muss in aller Ausführlichkeit angeben werden, wann und wo die Marke verwendet wurde und welche Umsätze damit gemacht wurden. Das schließt wirklich jegliche Verwendung der Marke mit ein, in Werbung, online, bei Dienstleistungen oder durch den Aufdruck auf Verpackungen.

Wer richtig vorgeht, kann durch das Verfahren sogar Gewinn machen

Dadurch, dass eine akkurate Auskunft komplex zu berechnen ist, kaufen Verletze in der Praxis häufig die Auskunftsansprüche des Klägers ab. Das bedeutet, dass der Betrag des Schadensersatzes steigt, aber keine Auskunft erteilt werden muss.

Da sich eine solche Durchsetzung Ihrer Rechte also oft sogar auch finanziell lohnt, sollten Sie sich niemals scheuen, auf Ihre Kennzeichen zu beharren und Ihre Markenrechte konsequent durchzusetzen.