Marken- und Firmenrecherche: Darauf müssen Sie achten

Überlegen Sie, den Namen Ihres Unternehmens als Firma oder Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung als Marke registrieren zu lassen? Dann sollten Sie vor der tatsächlichen Anmeldung genug Zeit für eine ausführliche Recherche aufwenden. So vermeiden Sie Markenverletzungen, also den Verstoß gegen die geltenden Rechte anderer Unternehmen. Diese könnten Ihrem Unternehmer teuer zu stehen kommen: Denken Sie nur an die hohen Prozesskosten, Schadensersatzzahlungen oder auch Gutachterkosten für die Ermittlung des Schadens. Dazu kommt ein möglicher Vertrauensverlust Ihrer Kunden, wenn Ihre Waren zurückgerufen und umgekennzeichnet werden müssen und sie plötzlich den vertrauten Markennamen nicht wiedererkennen.

Darauf kommt es bei Ihrer Recherche an

Wenn Sie nach bestehenden Markennamen recherchieren, sollten Sie sich bewusst sein, dass es einen Unterschied zwischen Marke und Unternehmenskennzeichen gibt. In beiden Fällen gilt jedoch, Übereinstimmungen von Bezeichnung, Thema und Markt zu vermeiden. Im Folgenden werden wir diese drei Bereiche genauer betrachten.

  1. Bezeichnung

Bezeichnung meint hier den Begriff, der für Ihr Unternehmen oder Ihre Marke verwendet werden soll. Für eine rechtlich gesehene Übereinstimmung reicht bereits die ähnliche Schreibweise oder Aussprache zweier Bezeichnungen aus. So unterscheidet sich die amerikanische Biermarke „Bud“ beispielsweise per Beschluss des Bundesgerichtshofs nicht eindeutig genug vom Kürzel „Bit“ der deutschen Marke Bitburger. Bei Ihrer Recherche sollten Sie also am besten rigoros Ähnlichkeit vermuten, um nicht in diese Falle zu tappen.

Streichen Sie ebenfalls generische Begriffe, beispielsweise Beschreibungen von Produkt oder Dienstleistung, und Ortsbezeichnungen: Diese sind nicht markenfähig. Über diese Bestandteile eines Markennamens müssen Sie sich bei Ihrer Recherche also keine Gedanken machen. Es kommt wirklich nur auf den kennzeichnungsfähigen Teil Ihres Namens an.

  1. „Thema“ der Marke

Nachdem Sie ähnliche Bezeichnungen recherchiert haben, sollten Sie sich nun mit dem Thema befassen. Der Schutz von Marken- und Firmennamen gilt nicht unbedingt für jede Branche, sondern oft nur für bestimmte Waren, Tätigkeitsbereiche oder Dienstleistungen. Auch hier gilt wieder, eventuelle Ähnlichkeiten auszuloten. Offensichtlich sind beispielsweise ein Bauunternehmen und ein IT-Unternehmen sehr unterschiedlich in ihren Dienstleistungen. Sie haben somit keine übereinstimmenden Themen. Verschwommener ist dahingegen die Trennlinie zwischen besagtem Bauunternehmen und einem Fensterhersteller.

Vorsicht ist jedoch bei den Namen besonders berühmter Marken (z.B. Apple, Coca-Cola) oder auch gesetzlich geschützter Bezeichnungen (z.B. Champagner) geboten. Diese dürfen auch in anderen Themenbereichen nicht als Markenname genutzt werden. Leider gibt es kein Markenregister, das solche rechtlich berühmten Bezeichnungen auflistet. Sie können stattdessen folgende Faustregel anwenden: Kommt Ihnen eine Bezeichnung bekannt vor, obwohl Sie das zugehörige Produkt oder die Dienstleitung nicht in Ihrem Alltag verwenden, sollten Sie vorsichtig sein.

  1. Markt

Als letzten Bereich sollten Sie bei Ihrer Recherche auf Ihren Markt eingehen. Eine Marke ist nur dort gültig, wo sie auch per Gesetz geschützt ist. Ähnlich verhält es sich beim Kennzeichen eines Unternehmens: Es gilt nur in Ländern, in denen es tatsächlich verwendet wird. Wenn Sie also nur in Deutschland aktiv Ihre Marke vermarkten wollen, so müssen Sie sich beispielsweise über eine Marke aus den USA keine Gedanken machen.

Marken- und Firmenrecherche leicht gemacht

Wie Sie bei Ihrer Recherche am besten vorgehen, hängt davon ab, ob Sie nach Marken oder Unternehmensbezeichnungen (Firmen) suchen. Im Folgenden geben wir Ihnen einige wertvolle Tipps:

  1. Markenrecherche

Die Suche nach Markennamen im Internet ist heutzutage sehr einfach. In der Suchmaschine des Europäischen Markenamts oder den Datenbanken der WIPO finden Sie eingetragene Marken der wichtigsten Industrieländer. Zwar bieten diese keine Ähnlichkeitssuche, aber allerhand Filter, mit denen Sie relevante Ergebnisse anzeigen lassen können.

Bei Bildmarken ist es natürlich etwas schwieriger. Hier müssen Sie vor der Recherche erst herausfinden, nach was zu suchen ist. Bilder und Grafiken werden nach der sog. Wiener Klassifikation gerastert und bestimmten Gruppen zugewiesen. Es empfiehlt sich, dass Sie nach den jeweiligen Obergruppen sowie ähnlichen Bildgruppen suchen.

In beiden Kategorien sollten Sie bei der Bewertung Ihrer Ergebnisse ein kritisches Auge bewahren. Schließlich geht es nicht nur um rechtliche Sicherheit, sondern auch darum, eine unverwechselbare Marke zu kreieren, die Sie von der Konkurrenz abheben wird.

  1. Firmenrecherche

Ihre Recherche nach Unternehmenskennzeichen in Deutschland können Sie am besten auf der Website des Handelsregisters durchführen. Eine ausführliche Recherche ist hier besonders wichtig, da Sie Ihre einzige Absicherung vor und während der Anmeldung ist. Notare und Registergerichte führen bei der Eintragung eines neuen Unternehmens keine Prüfung auf Rechtsverletzungen durch. Eine nachlässige Recherche könnte sich daher später mit bösen Überraschungen rechen.

Fleiß werden Sie brauchen, wenn Sie Unternehmenskennzeichen im Ausland finden wollen. Eine wasserdichte Methode ist die Recherche in allen Handelsregistern der jeweiligen Länder durchzuführen. Natürlich können Sie auch mit Google nach den betreffenden Stichworten in den jeweiligen Landessprachen suchen. Damit ist allerdings ein hohes Ungenauigkeitsrisiko verbunden, das Sie lieber nicht eingehen sollten.

Geben Sie Ihre Marken- oder Firmenrecherche in Auftrag

Wer Zeit und Mühe sparen will, kann selbstverständlich auch die Recherche in die Hände Dritter legen. Das garantiert Ihnen zudem Rechtssicherheit. Oftmals sind es die kleinen Dinge und Nuancen, die eine eventuelle Rechtsverletzung ausmachen oder diese ausschließen können. KEYTERSBERG hat 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht.

Steht am Ende fest, dass Ihr gewünschter Marken- oder Unternehmensname noch nicht besetzt ist, können Sie nun sorgenfrei Ihre Markenanmeldung durchführen.