ONLINE MARKE ANMELDEN
Wir bieten Ihnen Pauschalpreis-Pakete für Ihre Markenanmeldung vom spezialisierten Rechtsanwalt. Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum – und verteidigen Sie sich gegen Ihre Wettbewerber!
Wählen Sie Ihr gewünschtes Paket für die Markenanmeldung, und füllen Sie das Formular vollständig aus.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft die Angaben und bereitet die Anmeldung Ihrer Marke vor.
Wir melden für Sie Ihre Marke im DPMA oder EUIPO Register an, Sie profitieren von einer geschützten Marke!
Alle Pakete verstehen sich zzgl. ges. USt. sowie der jeweiligen amtlichen Gebühren. Rechtsmittel gegen zurückweisende Bescheide sind nicht im Preis enthalten.
Dank der effizienten Abwicklung Ihrer Markenanmeldung über unser Online-Formular profitieren Sie von einer kosteneffektiven Alternative zur herkömmlichen Markenanmeldung, welche meist mit einer schriftlichen oder telefonischen Kommunikation abgewickelt wird.
Die Online-Markenanmeldung über unser Formular spart Ihnen damit viel Zeit und Kosten! So können sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Die KEYTERSBERG Rechtsanwaltskanzlei Inh. Dr. jur. Christian Stahl wird für Sie im Markenregister als Ansprechpartner hinterlegt – Sie profitieren damit von einem professionellen Auftreten nach außen.
Eine deutsche Marke ist völlig ausreichend, wenn Sie diese dauerhaft nur auf dem deutschen Markt nutzen wollen – sei es, dass Sie anderswo gar nicht verkaufen wollen, sei es, dass Sie für andere Staaten andere Marken verwenden wollen.
Sie planen demnächst die Expansion im Raum der EU? Dann lohnt sich für Sie ggf. die langfristige Investition in eine EU-Marke.
Eine EU-Marke ist sinnvoll, sobald Sie die Marke in zwei oder mehr Mitgliedstaaten der EU verwenden wollen – jetzt oder in der Zukunft. Durch die EU-Anmeldung vermeiden Sie den Mehraufwand einer internationalen Anmeldung und halten sich jetzt schon Märkte frei, in die Sie vielleicht erst in ein paar Jahren vorstoßen wollen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Wortmarke markenrechtlich sehr viel stärker ist als eine Wort-/Bild-Marke. Dennoch sind Wort/Bild-Marken sinnvoll, nämlich dann, wenn der optische Eindruck beim Kunden zählt.
Das ist der Fall, wenn die Marke, also Ihr Logo gut sichtbar auf dem Produkt oder in der Produktbeschreibung z.B. auf Amazon angebracht wird.
Die Dichte bereits eingetragener Marken ist sehr hoch, viele Begriffe sind bereits für andere Markeninhaber geschützt. Bereits die Anmeldung einer Marke kann daher eine sehr teure Abmahnung auslösen.
Auf die Markenrecherche verzichten sollten Sie daher nur dann, wenn Sie eine eigene Recherche durchgeführt haben – und genau wissen, was Sie tun. Eine vollumfängliche Recherche ist im Komplettservice-Paket sowie im Professionell-Paket enthalten.
Die Verwendung eines Zeichens als Marke (also zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen) ist unabhängig von der Eintragung – die Markenanmeldung dient vielmehr dazu, Sie gegen Nachahmer abzusichern. Solange Sie nicht gegen ältere Rechte Dritter verstoßen, können Sie die Marke also schon vor der Anmeldung benutzen.
Das Zeichen ® ebenso wie die Bezeichnung „eingetragene Marke“ darf erst verwendet werden, wenn die Marke auch eingetragen ist – die Anmeldung genügt noch nicht. Die Markenurkunde als Nachweis der Eintragung erhalten Sie von uns.
Amazon erlaubt die Nutzung von „Amazon Brand Registry“ erst, wenn die Marke eingetragen ist – die Anmeldung genügt nicht. Sobald Sie von uns die Mitteilung erhalten, dass Ihre Marke eingetragen ist, können Sie den Prozess starten.
Die Gesamtkosten Ihrer Markenanmeldung setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten, je nach Paket:
Sowie zuzüglich der Gebühren des jeweiligen Markenamtes DPMA oder EUIPO. Die Anmeldung einer deutschen Marke mit bis zu drei Klassen kostet 290,- € Gebühren, jede weitere Klasse zusätzliche 100,- €. Bei einer EU-Marke kostet die günstigste Variante mit nur einer Klasse 850,- €, die zweite Klasse kostet zusätzliche 50,- €, alle weiteren Klassen je 150,- €.
Hinzu können Zusatzgebühren für bestimmte Fallkonstellationen kommen. Hierauf weisen wir Sie aber vorher hin.
Wir klären nach Ihrer Anfrage zunächst, ob wir das Mandat annehmen können und bestätigen Ihnen dann die Übernahme. Ein spezialisierter Rechtsanwalt bearbeitet dann Ihre Anmeldung in dem gewünschten Umfang. Abgeschlossen ist der Fall, wenn das Amt über die Anmeldung entschieden hat.
„Dr. Stahl hat uns bei der Entwicklung und rechtlichen Umsetzung unseres Geschäftsmodells als Finanzdienstleistungsinstitut sowie im Rahmen des Erlaubnisverfahrens der Finanzaufsicht, als auch beim Eintrag in das Rechtsdienstleistungsregister des Amtsgerichts Regensburg als Inkassodienstleister, maßgeblich beraten. “
„Gemeinsam mit KEYTERSBERG entwickelten wir eine Strategie zum Schutz unserer Marken- und Urheberrechte. Durch die fachkundige Beratung von Herrn Dr. Stahl sind wir nun in der Lage, uns schnell und erfolgreich gegen Plagiate bzw. Trittbrettfahrer zu wehren. Ein starkes Fundament für unsere Marke und unser Unternehmen.“
„KEYTERSBERG hat unser Geschäftsmodell maßgeblich mitentwickelt. Mit dem von KEYTERSBERG entworfenen Datenschutz-System können wir unseren Kunden höchste Qualität bieten, ohne in Bürokratie zu ertrinken. Darüber hinaus hat Dr. Stahl zum Erfolg der bisherigen Finanzierungsrunden maßgeblich beigetragen.“
„Für uns als Finanzunternehmen ist die rechtliche Absicherung des Geschäftsmodells überlebenswichtig. KEYTERSBERG hat für uns die entscheidenden Weichen gestellt und uns eine regulatorisch und steuerlich optimale Aufstellung entworfen.“
„Als Anbieter von Dienstleistungen im Digital-Bereich benötigen wir rechtssichere und verständliche Verträge. KEYTERSBERG hat für uns die Musterverträge und AGB entworfen und uns im Umgang mit Rechtsdokumenten so geschult, dass Missverständnisse beim Kunden gar nicht erst aufkommen können. Das erspart uns und unseren Kunden Zeit, Ärger und Geld.“
„Aufgrund unseres B2B-Geschäftsmodells hatten wir von Anfang an mit großen Vertragswerken zu tun, die unsere Kunden aus dem Kfz-Bereich uns vorlegten. KEYTERSBERG hat uns hier mit einer ausführlichen Schulung zu den wichtigsten Inhalten des Vertragsrechts und mit Vertragsformulierungen im Einzelfall stark unterstützt.“