So führen Sie erfolgreich eine Markenanmeldung durch

Nachdem Sie detailgenau recherchiert und eine unbesetzte Marke gefunden haben, sollten Sie diese auch schützen lassen, also beim zuständigen Markenamt anmelden. Dieser extrem wichtige Schritt ist die Grundlage, um Ihre Marke erfolgreich auf dem Markt und bei Ihren Kunden zu etablieren. So gehen Sie vor:

Keine Markenanmeldung ohne gute Vorbereitung

Vor der Anmeldung Ihrer Marke sollten Sie die folgenden zwei Fragen beantworten:

  1. Markenfindung: Was ist das Alleinstellungsmerkmal Ihrer Marke, das Sie individuell kennzeichnet?
  2. Markenrecherche: Haben Wettbewerber Rechte auf übereinstimmende oder ähnliche Kennzeichen?

Sind diese Fragen zweifelsfrei geklärt, haben Sie eine rechtssichere Marke, die Sie nun anmelden können.

Wo kann ich meine Marke anmelden?

Die Anmeldung Ihrer Marke führen Sie entweder bei den jeweiligen nationalen Markenämtern (in Deutschland beim DPMA) oder beim EuIPO, dem Europäischen Markenamt, durch.

Welche und wie viele Märkte Sie mit Ihrer Marke erreichen wollen, bestimmt, wo Sie diese anmelden müssen. Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Marke in mehr als einem EU-Staat registrieren möchten, lohnt sich in jedem Fall die EU-Anmeldung. Einzelne Anmeldungen in den jeweiligen Ländern kosten Sie viel Geld und Mühe – und müssen zudem auch meistens in der Landessprache erfolgen.

Die „Nizza-Klassifikation“: Waren und Dienstleistungen richtig beschreiben

Nachdem Sie die Marktfrage für sich geklärt haben, gilt es, die Waren oder Dienstleistungen Ihrer Marke zu klassifizieren. Hier müssen Sie aus 45 verschiedenen Waren- und Dienstleistungsklassen der „Nizza-Klassifikation“ wählen. Diese teilt Waren- und Dienstleistungen in 35 Obergruppen ein, innerhalb derer Sie Ihre Suche in den Klassenverzeichnissen noch weiter verfeinern können.

Aber aufgepasst: Die Anmeldung einer Marke ist pro Klasse gebührenpflichtig. Daher sollten Sie sich gut überlegen, in welche Klassen Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung wirklich eingetragen werden muss. Meistens reichen wenige Klassen, um Ihre Waren oder Dienstleistungen ausreichend zu beschreiben. Dennoch sollten Sie im Zweifelsfall lieber auf Nummer sicher gehen, um einen ausreichenden Schutzbereich für Ihre Marke festzulegen.

Prüft das Amt meine Marke auf Rechtssicherheit?

Das Markenamt wird bei der Anmeldung Ihre Marke zunächst auf „absolute Schutzhindernisse“ prüfen. Dabei geht es um formelle Anforderungen, die Sie nach einer gewissenhaften Vorbereitung – wie oben beschrieben – bereits erfüllen sollten. An dieser Stelle möchten wir noch einmal betonen, wie wichtig diese Vorbereitungs- und Rechercheschritte sind. Denn das Amt prüft bei der Anmeldung nicht, ob es bereits Dritte gibt, die die Rechte an einer Marke halten. Es liegt also an Ihnen, für eine saubere und rechtssichere Durchsetzung Ihrer Markenrechte zu sorgen.

So geht es nach der Anmeldung weiter

Bis die Marke nach Ihrem Termin beim Amt tatsächlich eingetragen und veröffentlicht wird, kann es – je nach Amt und Antrag – einige Monate dauern. Mit Datum der erstmaligen Veröffentlichung beginnt eine Frist, die Inhabern anderer Marken die Möglichkeit gibt, Widerspruch einzulegen. Zwar kann auch nach dieser Frist gegen vermutete Markenverletzungen geklagt werden, doch ist das Verfahren innerhalb der Widerspruchsfrist für alle Beteiligen deutlich weniger risikobehaftet.

Ist Ihre Marke erfolgreich und widerspruchslos eingetragen, ist sie zunächst zehn Jahre lang gültig. Die Gültigkeit kann allerdings beliebig oft verlängert werden, solange Ihre Marke nach spätestens fünf Jahren noch benutzt wird. Ist dies nicht der Fall, so bleibt sie zwar weiter eingetragen, büßt jedoch gegenüber Dritten einiges ihrer rechtlichen Stärke ein.

Mit Abschluss der nationalen oder EU-weiten Markeneintragung sind Sie nun ebenfalls berechtigt, eine internationale Markenanmeldung durchzuführen.