So funktioniert eine internationale Markenanmeldung

Eine Marke international und außerhalb der EU anzumelden, kann eine ganz schön kleinteilige und aufwändige Arbeit sein. Dank der WIPO, der World Intellectual Property Organization, wird dieser Prozess um einiges leichter und praktischer gestaltet. Die in Genf ansässige Organisation ermöglicht, dass Sie mit einer einzigen Anmeldung Schutzrechte für Ihre Marke in fast allen relevanten Absatzmärkten registrieren lassen können.

Zentralisierte Markenanmeldung durch die WIPO

Aufgabe der WIPO ist es, zentral für fast alle Markenämter der Welt Neuanmeldungen zu verwalten. Das geschieht mit einer sogenannten IR-Marke, also „internationale Registrierung“. Damit erleichtert und vergünstigt dieses System es Unternehmern erheblich, Marken in den gewünschten Zielländern zu registrieren. Dadurch bleibt Ihnen erspart, stets neue landesspezifische anwaltliche Hilfe zurate zu ziehen.

Ist Ihre Marke einmal erfolgreich bei der WIPO angemeldet, kann sie quasi weltweit Schutz genießen: 122 Länder haben mittlerweile das WIPO-Abkommen unterzeichnet. Dieses wird nochmals in zwei verschiedene Markenabkommen unterteilt. Es gibt das sogenannte Madrider Markenabkommen und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen. Die juristischen Unterschiede zwischen diesen sind recht gering. Sie müssen sich daher mit diesen bei Ihrer internationalen Anmeldung nur selten auseinandersetzen.

Internationale Anmeldungen erst nach Registrierung einer Basismarke möglich

Voraussetzung für eine Markenanmeldung bei der WIPO ist, dass als Grundlage der internationalen Anmeldung die Basis-Marke bereits registriert sein muss. Das heißt, dass Sie Ihre Marke zuerst in Deutschland oder der EU anmelden müssen, bevor Sie eine internationale Anmeldung vornehmen können.

Sehr empfehlenswert ist es, internationale Anmeldungen in den ersten sechs Monaten nach der Erstregistrierung der Basismarke beim Deutschen Markenamt oder dem Europäischen Markenamt durchzuführen. Dadurch erlangt Ihre Marke Priorität und juristische Vorteile.

Wo reiche ich meine internationale Markenanmeldung ein?

Für die internationale Anmeldung müssen Sie nicht extra nach Genf zur WIPO reisen. Stattdessen führen Sie diese bei dem Amt durch, bei dem Sie Ihre Basismarke angemeldet haben. Von dort aus wird Ihre Anmeldung geprüft, bescheinigt und schließlich an die WIPO weitergeleitet. Die für die Anmeldung relevanten Formulare können Sie aus dem Internet herunterladen.

Was kostet die internationale Markenanmeldung?

Die verschiedenen nationalen Markenämter verlangen unterschiedliche Gebühren für Markenanmeldungen. Bei der WIPO finden Sie daher einen Online Gebührenrechner. Dies ist sehr hilfreich, um die Gesamtkosten der internationalen Anmeldung zu ermitteln. Die Kosten potenzieren sich auch hier mit jeder angemeldeten Klasse und jedem weiteren Land. Daher sollten Sie sich genau überlegen, welche Märkte Sie tatsächlich bearbeiten wollen oder auf welchen Märkten Sie zumindest Konkurrenz von der Verwendung Ihrer Märkte abhalten möchten. Die schließlich anfallenden Gebühren werden dann bei der WIPO bezahlt.

So geht es nach der Anmeldung weiter

Nach der erfolgreichen Anmeldung Ihrer Marke in den Ländern Ihrer Wahl erhalten Sie – höchstwahrscheinlich in elektronischer Form als PDF-Datei – Markenurkunden aus den betreffenden Ländern.

Ist Ihre Marke einmal in verschiedenen Ländern aktiv, müssen Sie selbst die Durchsetzung Ihrer Markenschutzrechte verfolgen und im Falle einer Rechtsverletzung im jeweiligen Land vor einem nationalen Gericht klagen.