So vermeiden Sie wettbewerbsrechtliche Fallen

Selbst wer guten Willen zeigt, wird es oftmals schwer haben, sich als Unternehmer immer an jedes bestehende Recht und Gesetz zu halten. Teilweise sind die Regelungen so zahlreich, dass es unmöglich ist, alle zu kennen und umzusetzen. Dennoch gibt es einige typische wettbewerbsrechtliche Fallen und Fehlerquellen, die Sie leicht umgehen können und die für einen Großteil der Branchen gültig sind.

Internetauftritt und Kommunikation

Das Handelsgesetzbuch, das Telemediengesetz und einige weitere Nebengesetze legen einige Anforderungen für Ihre Korrespondenz sowie für Ihren Internetauftritt fest. Dabei geht es um Pflichtangaben zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und einige weitere Besonderheiten. Diese haben wir im Folgenden für Sie aufgelistet:

  • Name (bei Kaufleuten die Firma) und Rechtsform
  • Handelsregisternummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
  • Anschrift
  • Alle vertretungsberechtigten Personen
  • Möglichkeiten zur elektronischen Kontaktaufnahme
  • Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten: Aufsichtsbehörde

Diese Angaben sollten Sie gut pflegen und regelmäßig aktualisieren, um Wettbewerbern keine Angriffsfläche für Beschwerden zu bieten.

Preisangaben

Obwohl dies im Internet heutzutage eher selten geworden ist, machen trotzdem einige Unternehmen und Dienstleister den Fehler, bei schriftlichen Preisangeboten nur den Nettopreis (also den Preis ohne Umsatzsteuer) zu nennen. Es ist es eindeutig gesetzlich verboten, Verbrauchern den Preis ohne Umsatzsteuer zu nennen. Unternehmen sind daher verpflichtet darauf hinzuweisen, dass der angegebene Preis die Umsatzsteuer beinhaltet.

Bei Missachtung dieses Gesetzes müssen Sie damit rechnen, eine Unterlassungsklage von Wettbewerbern zu erhalten und im schlimmsten Fall sogar Schadenersatz an Verbraucher zahlen zu müssen.

Hinweise für Verbraucher im Online-Handel

Die wohl größte Falle und damit der häufigste Grund für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen stellt der Online-Handel dar. Durch die rasante Weiterentwicklung des Internets gab es im Laufe der Zeit viele Änderungen und Kehrtwenden in der deutschen und europäischen Rechtssprechung zum Online-Handel. Mittlerweile sind daher die Regelungen über die Aufklärung von Verbrauchern sehr vielfältig und komplex. Erst kürzlich traf beispielsweise ein Gericht die Entscheidung, dass ein Online-Händler immer auf eine Herstellergarantie verweisen muss, auch, wenn er diese werblich gar nicht nutzen will.

Als Grundregel für den Wettbewerb im Online-Geschäft gilt: Es müssen immer sämtliche, wesentliche Eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung sowie alle Bezugsbedingungen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Auch das Widerrufsrecht muss angemessen einsehbar sein. Anbieter sollten darauf in geeignet Weise rechtzeitig hinweisen. Achten Sie hier wirklich auf die Details, besonders wenn für verschiedene Angebote unterschiedliche Widerrufsbelehrungen nötig sind.

Ebenfalls verpflichtend ist der Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der EU für den Online-Handel. Selbst wenn ein Unternehmer nicht bereit ist, an einem solchen Prozess teilzunehmen, muss auf seiner Website darauf hingewiesen werden.

Datenschutz

Noch nicht vollständig durch den BGH geklärt, ist die Frage, ob und in welchem Umfang Verstöße gegen Datenschutzvorschriften gleichzeitig auch Wettbewerbsverstöße sein können. Tendenziell werden Datenschutzverstöße aktuell eher nicht als Wettbewerbsverstöße gewertet. Jedoch kommt es auch hier auf Einzelfälle an.

Wichtig ist momentan vor allem die Belehrungspflicht nach Art. 31 EuGVVO. Wer keine angemessenen Datenschutzbelehrungen erteilt, könnte von seinen Wettbewerbern abgemahnt werden.

Jede Branche hat individuelle Regeln: Lassen Sie sich beraten, um Abmahnungen zu vermeiden

Dies sind nur einige Beispiele dafür, welche Regelungen, so trivial sie auch erscheinen mögen, es zu beachten gibt. Je nach Branche ist das Risiko einer Abmahnung unterschiedlich hoch. Beispielsweise sind die Regelungen in der Gesundheits- oder Finanzbranche sehr viel strikter. Damit steigt das Abmahnungsrisiko automatisch.

Lassen Sie sich für Ihre Branche am besten individuell beraten, um Ihr spezifisches Abmahnungsrisiko einschätzen zu können und bestehende Regelungen besser zu verstehen. Damit können Sie einen Großteil der Risiken erfolgreich vermeiden und Ihr Unternehmen sorgenfreier führen.