Besondere Leistungen für Start-Ups & Gründer

Um den Bedürfnissen von Start-Ups gerecht zu werden, bieten wir Start-Ups besondere Leistungen und Kooperationsmöglichkeiten an.

Da besonders in der Anfangsphase und bei neuen Geschäftsmodellen regelmäßig ein hoher, und kostenintensiver Bedarf an Rechtsberatung gegeben ist, bieten wir hier eine “Work for Equity” Leistung an, die nicht nur das Budget der Start-Ups schont, sondern ihnen auch dabei hilft sich auf ihr eigentliches Geschäft zu konzentrieren.

So erhöhen Sie als Gründer die Chancen auf Erfolg. 

Besonders für Startups bietet sich dabei auch die Work-for-Equity-Lösung an. Hierbei begleiten wir Ihr Unternehmen am Anfang seiner Lebensphase für 18 Monate im Gegenzug zu einer Beteiligung.

Dies erlaubt Startups, unter Schonung der klammen Kassen Rechtsberatung dann abzufragen, wenn sie am dringendsten erforderlich ist.

Warum sind wir der richtige Partner für Ihr Startup?

Aufgrund von 20 Jahren Erfahrung bei der Beratung mittelständischer Unternehmen verfügen wir über das notwendige Wissen, welche Probleme Unternehmer am häufigsten drücken. 

Eine wahrscheinlichkeitsbasierte Risikobewertung ist dabei der Schlüssel zum Erfolg: Nach der KEYTERSBERG-Methode lassen wir Risiken dort zu, wo die Eintrittswahrscheinlichkeit gering und der mögliche Schaden niedrig wäre, sodass sich der Unternehmer auf die wichtigen Punkte konzentrieren kann. 

Das hält Kosten und Aufwand in guter Balance zur Bedeutung der Sache.

Rechtsanwalt Dr. Stahl, Inhaber von KEYTERSBERG, hat darüber hinaus bereits selbst mehrere Startups gegründet und mitgegründet und verfügt daher über unternehmerische Erfahrung auch jenseits der Rechtsberatung.

In diesen Bereichen können wir Sie unterstützen

  • Prüfung des Geschäftsmodells auf rechtliche Fallen
  • Bewertung juristischer Risiken
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrages
  • GmbH/UG-Gründung
  • Erstellung der Verträge mit Kunden; AGB
  • Rechtliche Beratung bei der Erstellung der Homepage (Datenschutzrecht, Impressum, Pflichtangaben)
  • Datenschutzrechtliche Beratung
  • Erstellung von Geschäftsführerverträgen
  • Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Erstellung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (virtual shares)
  • Verhandlung mit Investoren
  • Erstellen von Investorenverträgen
  • Laufende Beratung zu rechtlichen Risiken
  • Bewertung internationaler Verträge auf Basisrisiken

Besondere Leistung für Startups – Erstberatung zum Geschäftsmodell

Für Startups bieten wir eine preisgünstige Ersteinschätzung Ihres Projektes an. In einer Videokonferenz (max. eine Stunde) stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Wir nennen Ihnen Ihre voraussichtlichen rechtlichen Baustellen und geben Ihnen eine erste Orientierung zu Risiken, Kosten und Problemvermeidung – für lediglich 199,- € (einschl. ges. USt.).