Gründen Sie Ihr Startup in drei Schritten:

INC-GRÜNDUNGSPAKETE FÜR IHRE USA-GRÜNDUNG

Inc - BASISPAKET
$2,500
zzgl. Mwst.*
Gründung einer US-Corporation (Inc.) mit Satzung, Gründungsverfügungen, Boardbestellung, Leitfaden
Steuernummerbeantragung (FEIN)
Bankkontoeröffnung
Eilverfahren bei Gründung (Expedited Processing)
Kontingent von zwei Standardverträgen (z.B. Lieferverträge, Arbeitsverträge, etc.)
jetzt anfragen
INC - PROFESSIONELL
$7,500
zzgl. Mwst.*
Gründung einer US-Corporation (Inc.) mit Satzung, Gründungsverfügungen, Boardbestellung, Leitfaden
Steuernummerbeantragung (FEIN)
Bankkontoeröffnung
Eilverfahren bei Gründung (Expedited Processing)
Kontingent von zwei Standardverträgen (z.B. Lieferverträge, Arbeitsverträge, etc.)
jetzt anfragen

LLC-GRÜNDUNGSPAKETE FÜR IHRE LLC-GRÜNDUNG

LLC - BASISPAKET
$1,500
zzgl. Mwst.*
Gründung einer US-LLC mit Gesellschaftsvertrag
Steuernummerbeantragung (FEIN)
Bankempfehlungen
Kontingent von einem Standardvertrag (z.B. Liefervertrag, Arbeitsvertrag, etc.)
Eilverfahren bei Gründung (Expedited Processing)
jetzt anfragen
LLC - PROFESSIONELL
$4,500
zzgl. Mwst.*
Gründung einer US-LLC mit Gesellschaftsvertrag
Steuernummerbeantragung (FEIN)
Bankempfehlungen
Kontingent von zwei Standardverträgen (z.B. Lieferverträge, Arbeitsverträge, etc.)
Eilverfahren bei Gründung (Expedited Processing)
jetzt anfragen

*Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. ges. USt. Hinzu kommen noch amtliche Gebühren, insb. Notargebühren und Registergebühren. Rechtsmittel gegen zurückweisende Bescheide sind nicht im Preis enthalten. Rechnungsempfänger für alle den Betrieb der Gesellschaft betreffenden Themen (z.B. Prüfung des Geschäftsmodells, Geschäftsführerverträge, AGB usw.) ist die Gesellschaft. Der Auftraggeber der Unternehmensgründung haftet für diesen Teil der Kosten.

**Mandant für die Gründung der Gesellschaft und/oder die Erstellung des Gesellschaftsvertrages ist nur einer der Gesellschafter. Mandant für alle den Betrieb der Gesellschaft betreffenden Themen (z.B. Prüfung des Geschäftsmodells, Geschäftsführerverträge, AGB usw.) ist die Gesellschaft. Der Auftraggeber der Unternehmensgründung haftet für diesen Teil der Kosten.

USA GRÜNDUNGS-SERVICE JETZT STARTEN

Gründerservice USA

Bitte wählen Sie Ihr gewünschtes USA-Gründungspaket

  • Wählen Sie Ihr gewünschtes Paket Ihrer US-Unternehmensgründung.
  • Angaben zu Ihrer Firmengründung

    Diese Informationen werden von uns vorab geprüft und anschließend die weiteren Schritte geplant.
  • Beschreiben Sie bitte Ihr geplantes Geschäftsmodell für unsere Vorabprüfung. Welche Produkte oder Leistungen möchten Sie anbieten?
  • Ihre Angaben

    Bitte füllen Sie die Angaben zum Firmengründer vollständig aus. Die Telefonnummer und E-Mail Adresse benötigen wir ausschließlich für die Kommunikation bei Rückfragen.
  • Wir benötigen Ihre ausdrückliche Einwilligung für die E-Mail Kommunikation im Rahmen des Mandatsverhältnisses.

häufig gestellte fragen

Unsere Rechtsanwaltskanzei kann Sie vorab hinsichtlich Ihrer Gesellschaftsform beraten. Rechtsanwalt Daniel Christmann, J.D. ist sowohl in Deutschland als auch in den USA als Anwalt zugelassen. 

Des Weiteren verfügen wir über elektronische Registrierungskonten in jedem US-Bundesstaat und können so effizient für Sie gründen. 

Wir erledigen die notwendige Registrierung bei einem Zustellungsbevollmächtigten im jeweiligen Bundesstaat. Unsere Kanzlei wird im Falle einer Zustellung ebenfalls sofort benachrichtigt. So haben Sie sie Sicherheit, dass sie keine Gerichtspost übersehen.

In den USA gibt es drei Gesellschaftsformen, Limited Liability Company (LLC), Corporation (Inc.) und Limited Liability Partnership (LLP). Alle drei Gesellschaftsformen verfügen über einen Haftungsschirm, vergleichbar mit der deutschen GmbH. Organisatorisch sind die Gesellschaftsformen jedoch grundverschieden. Die LLC wir normalerweise von einem Gesellschafter gehalten, erlaubt jedoch mehrere Gesellschafter. Die Inc. verfügt über einen Aufsichtsrat (Board of Directors), welcher wichtige Entscheidungen trifft und die Geschäftsführung kontrolliert. Die LLP erfordert mindestens zwei Partner und ist vergleichbar mit der deutschen Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Dies ist eine fallbezogene Beurteilung, die zumeist von der steuerlichen Behandlung der einzelnen Gesellschaftstypen abhängt. Unabhängig von steuerlichen Aspekten, wird normalerweise eine Inc. gewählt, wenn zukünftig Investoren angeworben werden sollen. Bei einer Inc. können Gesellschafter am einfachsten aufgenommen und entlassen werden. Darüber hinaus kann die Inc. verschiedene Gesellschafterkategorien bestimmen. Die Gesellschaftswahl wird von den folgenden steuerrechtlichen Faktoren beeinflusst:

  • LLC: Die Limited Liability Company (LLC) ist zwar eine Kapitalgesellschaft, wird steuerlich jedoch wie eine Personengesellschaft behandelt. Dies gibt LLCs den Vorteil, dass sie nur einmal besteuert werden. Dies erfolgt im Rahmen der Durchlaufbesteuerung anhand der Einkommenssteuererklärung des Gesellschafters. Die LLC ist jedoch flexibel, und darf selbst wählen, ob sie alternativ als Kapitalgesellschaft besteuert werden will. In manchen Konstellationen macht das Sinn, da Self-Employment Tax (Einkommenssteuersatz auf selbstständige Tätigkeit) in den USA normalerweise höher ist, als Corporate Income Tax (Einkommenssteuer für Firmen).
  • Inc: Die Corporation (Inc.) ist eine reine Kapitalgesellschaft und wird als solche besteuert. Sie erfordert intensive administrative Pflege und Buchführung, um den Haftungsschirm aufrecht zu erhalten. Normalerweise wird aus diesem Grund ein Anwalt als Secretary (Schriftführer) bestellt. Diese Gesellschaftsform wir normalerweise von Gesellschaftern gewählt, die regelmäßige Dividenden nach Deutschland erwarten. Das deutsche Finanzamt hat regelmäßig Schwierigkeiten, die steuerliche Zwitterstellung der LLC richtig zu behandeln. Die Inc. wird beim Finanzamt problemlos als Kapitalgesellschaft eingestuft.
  • LLP: Diese Gesellschaftsform ist sehr flexibel und kann in gewissen Fällen zu Steuerersparnissen führen. Die LLP besteht aus einem beschränkt haftenden Partner (Kommanditist) der und einem unbeschränkt haftenden Partner (Komplementär). Meist wird als Komplementär eine Inc. zwischengeschaltet, um einen Haftungsschirm herzustellen. Der Kommanditist ist regelmäßig der ausländische Investor, welcher dann in den Genuss steuerlicher Flexibilität kommt.  

Bei vereinzelten Kurzaufträgen in den USA kann eine Gründung unter Umständen vermieden werden. Nimmt Ihr Geschäftsvolumen in den USA jedoch zu, löst dies steuerrechtliche und haftungsrelevante Folgen aus, die eine umgehende Gründung erfordern.

Das ist grundsätzlich richtig – wenn Sie es selbst versuchen. Ein Antrag durch einen US-Staatsbürger beschleunigt die Sache erheblich. Deshalb bieten wir diese Leistung in den Paketen mit an – das spart Ihnen bis zu sechs Monaten Wartezeit.

Dies hängt vom Bundesstaat ab. In den meisten fällen dauert eine Gründung etwa 1-2 Wochen und im Eilverfahren 1-2 Tage.

In fast jedem Bundesstaat muss jährlich ein Annual Report eingereicht werden. Die Gebühr beträgt normalerweise zwischen $100 und $500 pro Jahr.

Jeder Bundesstaat setzt die Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten (Registered Agent) voraus. Für diesen Service fallen normalerweise $100 pro Jahr an.

Für die Gründung müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Wir können vor Ort alles für Sie erledigen. Für die Eröffnung eines Bankkontos ist jedoch eine persönliche Vorsprache erforderlich. Dies können Sie nur umgehen, indem Sie und als Boardmember oder stiller Gesellschafter aufnehmen. Dadurch können wir, im Auftrag Ihrer Firma, den Vorsprachetermin bei den Banken wahrnehmen.

Wir klären nach Ihrer Anfrage zunächst, ob wir das Mandat annehmen können und bestätigen Ihnen dann die Übernahme. Ein spezialisierter Rechtsanwalt bearbeitet dann Ihre Gründung in dem gewünschten Umfang. Abgeschlossen ist der Fall, wenn das Amt über die Gründung entschieden hat, die Steuernummer ausgestellt und das Bankkonto eröffnet wurde.

referenzen

„Dr. Stahl hat uns bei der Entwicklung und rechtlichen Umsetzung unseres Geschäftsmodells als Finanzdienstleistungsinstitut sowie im Rahmen des Erlaubnisverfahrens der Finanzaufsicht, als auch beim Eintrag in das Rechtsdienstleistungsregister des Amtsgerichts Regensburg als Inkassodienstleister, maßgeblich beraten. “

Thomas Rein / LV-FLIP GmbH

„Gemeinsam mit KEYTERSBERG entwickelten wir eine Strategie zum Schutz unserer Marken- und Urheberrechte. Durch die fachkundige Beratung von Herrn Dr. Stahl sind wir nun in der Lage, uns schnell und erfolgreich gegen Plagiate bzw. Trittbrettfahrer zu wehren. Ein starkes Fundament für unsere Marke und unser Unternehmen.“

Hyward Shorish / Loomiloo UG (Haftungsbeschränkt)

„KEYTERSBERG hat unser Geschäftsmodell maßgeblich mitentwickelt. Mit dem von KEYTERSBERG entworfenen Datenschutz-System können wir unseren Kunden höchste Qualität bieten, ohne in Bürokratie zu ertrinken. Darüber hinaus hat Dr. Stahl zum Erfolg der bisherigen Finanzierungsrunden maßgeblich beigetragen.“

Jaron Schächter / Matchinguu GmbH

„Für uns als Finanzunternehmen ist die rechtliche Absicherung des Geschäftsmodells überlebenswichtig. KEYTERSBERG hat für uns die entscheidenden Weichen gestellt und uns eine regulatorisch und steuerlich optimale Aufstellung entworfen.“

Marco Merenda / Heldental & Co.

„Als Anbieter von Dienstleistungen im Digital-Bereich benötigen wir rechtssichere und verständliche Verträge. KEYTERSBERG hat für uns die Musterverträge und AGB entworfen und uns im Umgang mit Rechtsdokumenten so geschult, dass Missverständnisse beim Kunden gar nicht erst aufkommen können. Das erspart uns und unseren Kunden Zeit, Ärger und Geld.“

Fabian Dill / Die ProduktMacherGmbH

„Aufgrund unseres B2B-Geschäftsmodells hatten wir von Anfang an mit großen Vertragswerken zu tun, die unsere Kunden aus dem Kfz-Bereich uns vorlegten. KEYTERSBERG hat uns hier mit einer ausführlichen Schulung zu den wichtigsten Inhalten des Vertragsrechts und mit Vertragsformulierungen im Einzelfall stark unterstützt.“

Dr.-Ing. Rafael Fietzek / COMPREDICT GmbH