Websites erstellen für Start-Ups und Gründer: Die Checkliste für Ihre rechtssichere Website

Genauso wie die Wahl der passenden Rechtsform steht für Start-Ups gleich zu Beginn die Erstellung der Website auf der Agenda. Die Website ist ein wichtiges Marketingelement und das Aushängeschild eines Unternehmens und daher auch für Start-Ups unverzichtbar. Nur wer im Internet präsent ist, der kann überhaupt gefunden werden und seine Bekanntheit ausweiten.

Dank entsprechender Anbieter kann die Website heutzutage ohne großes technisches Know-How im Baukastenprinzip selbst erstellt werden. Die Erstellung ist unkompliziert, schnell und kostengünstig.

Was dabei allerdings nicht in Vergessenheit geraten sollte ist, dass es eine ganze Reihe an rechtlichen Vorschriften gibt, die der Website-Betreiber bei der Erstellung zu berücksichtigen hat. Tut er dies nicht, riskiert er unter anderem durch Konkurrenten und Verbände abgemahnt zu werden – was unter Umständen teuer werden kann und insbesondere Start-Ups einen holprigen Start beschert.

Damit Ihnen teure Überraschungen erspart bleiben, sollten Sie sich hinreichend mit den rechtlichen Vorgaben für Websites auseinandersetzen. Dieser Beitrag gibt Ihnen deshalb einen allgemeinen Überblick über wichtige Pflichtangaben und Rechtsvorschriften und unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer rechtskonformen Website.

Registrierung der Domain: Marken- oder Namensrechte prüfen!

Für Ihre Website brauchen Sie zunächst eine Domain. Bereits an dieser Stelle gibt es juristische Stolperfallen: Die Domain darf nicht gegen ältere Marken- oder Namensrechte verstoßen.

Wenn Sie also eine Domain gefunden haben, die zu Ihrem Start-Up passt und die auch noch verfügbar ist, sollten Sie bereits vor der Registrierung eine gründliche Markenrecherche durchführen und sicherstellen, dass keine fremden Rechte verletzt werden.

Für die Recherche haben sie zwei Möglichkeiten:

  • Die Recherche kann eigenständig über das Deutsche Patent- und Markenamt erfolgen.
  • Alternativ können Sie die Prüfung aber auch direkt von einem Rechtsanwalt vornehmen lassen. 

Seien Sie an dieser Stelle nicht voreilig! Eine gründliche Recherche erspart Ihnen unter Umständen einiges an Ärger und Kosten in der Zukunft!

Zusatztip für mehr Absicherung: Domain als Marke anmelden!

Wenn die Domain nicht mit anderen Rechten kollidiert, empfiehlt es sich zu Ihrem Schutz, Ihre Domain als Marke anzumelden. Somit wird Ihre Domain besser abgesichert. Allerdings gelten für die Eintragung als Marke andere Voraussetzungen als für die Registrierung als Domain, weshalb nicht jede Domain markenrechtsfähig ist.

Fotos und Texte: Fremde Rechte berücksichtigen!

Darüber hinaus müssen Sie für die auf Ihrer Website verwendeten Fotos oder Texte die Urheberrechte berücksichtigen. 

Dies tun Sie für Fotos in der Regel, indem Sie bei den üblichen Stockdatenbanken bereits für relativ kleines Geld Lizenzen zur Nutzung der Inhalte erwerben. Stellen Sie dabei aber unbedingt auch sicher, dass die Lizenz auch eine Veröffentlichung der Inhalte auf der Website Ihres Start-Ups inkludiert. 

Bei jedem Bild, welches Personen zeigt, ist zudem das Recht am eigenen Bild zu beachten, die unter Umständen eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich macht. 

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in unserem Beitrag “So verwenden Sie Bilder im und aus dem Internet richtig”.

Auch fremde Texte können urheberrechtlich geschützt sein. Deshalb gilt hier ebenfalls, dass eine Verwendung nicht ohne entsprechende Nutzungsrechte stattfinden darf.

Impressum: Transparenz schaffen!

Außerdem benötigt jede geschäftliche Website ein Impressum. Ziel dieser Verpflichtung ist, Transparenz zu schaffen und die Verantwortlichkeit für Rechtsverstöße klar festzulegen.

Was sind Pflichtangaben des Impressums?

  • Name und ladungsfähige Anschrift des Verantwortlichen
  • Rechtsform und weitere Angaben – bei juristischen Personen wie z.B. der GmbH 
  • Kontaktdaten – mindestens eine E-Mail-Adresse
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde – bei Tätigkeit, die behördlicher Zulassung bedarf
  • Angaben zum Register – sofern eine Eintragung in das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister vorliegt
  • Berufsspezifische Informationen – bei zulassungspflichtigen Berufen mit besonderer Qualifikation 
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – sofern vorhanden

An welcher Stelle sollte das Impressum platziert werden?

Das Impressum sollte auf einer eigenen Unterseite als wiederkehrender Link mit der Bezeichnung “Impressum” erscheinen und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. 

Wichtig: Das Impressum muss auch bei Aufruf der Website von einem mobilen Gerät (z.B. iPhone oder iPad) sichtbar sein! Stellen Sie deshalb unbedingt sicher, dass das Impressum auch bei der Mobilansicht angezeigt wird.

Muster für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Beispiel GmbH
Beispielstraße 1
12345 Beispielstadt, Deutschland

Telefon: +49 12 345678
Fax: +49 87 654321
E-Mail: info@beispiel-gmbh.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Bernd Beispiel

Handeslregister:
Registergericht: Amtsgericht Beispielstadt
Registernummer: HRB 12345

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a USTG:
DE123456789

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 RStV und § 5 TMG:
Bernd Beispiel (Anschrift wie oben)

Datenschutzerklärung: Personenbezogene Daten?

Sobald personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden, ist eine Datenschutzerklärung erforderlich. Dies ist bei dem Betrieb einer Website so gut wie immer der Fall – sei es beispielsweise durch Nutzung von Tracking-Tools wie Google Analytics oder Social Media Plugins.

Welche Angaben müssen in die Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung muss den Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner Daten unterrichten. Sie sollten daher insbesondere auch Angaben zu folgenden Punkten machen:

  • Erfassung von Daten – Welche Daten werden erfasst?
  • Analyse-Tools – Welche Analyse- oder Tracking-Tool werden verwendet?
  • Umgang mit Daten – Wie wird mit den Daten verfahren?
  • Social Plugins – Welche Social Plugins werden eingesetzt?
  • Datenspeicherung – Angaben zur Datenspeicherung und -dauer
  • Rechte des Nutzers – Rechte auf Auskunft, Löschung und Widerspruch 
  • usw.

An welcher Stelle sollte die Datenschutzerklärung platziert werden?

Es empfiehlt sich, für die Datenschutzerklärung eine eigene Unterseite anzulegen mit der Bezeichnung “Datenschutzerklärung”. 

Fazit zur Erstellung einer rechtssicheren Website für Ihr Start-Up:

Bei der Erstellung von Websites gibt es einiges zu beachten, um “auf der sicheren Seite” zu sein.

Mit diesem Beitrag sollten Sie bereits ein Gefühl für die Problemkreise und einen groben Überblick über die Materie bekommen haben. Aufgrund der sich stetig wechselnden Rechtslage in diesem Bereich sollten Sie sich bewusst sein, dass es nur schwer möglich ist, 100-prozentige Rechtskonformität zu erreichen. Ein erfahrener Anwalt kann allerdings einschätzen, auf welche Punkte es besonders ankommt. Er kann ferner sicherstellen, dass Ihre Website alle Pflichtangaben enthält.

Wir beraten Start-Ups und Gründer bei der Erstellung ihrer Websites. Stellen Sie uns gerne konkrete Fragen oder lassen Sie Ihre Website von uns überprüfen. Darüber hinaus sind wir Ihnen auch bei allen weiteren Fragen in allen Phasen der Gründung behilflich, damit Sie sich um Rechtsfragen keine Sorgen mehr machen müssen und Ihnen mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft bleibt. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!