Amazon Kontosperrung wegen Markenrechts-Verletzung – Was tun?

Immer wieder kommt es vor, dass Markenrechtsverletzungen mit Hilfe der entsprechenden Formulare auf Amazon eingereicht werden, ohne dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt.

Nicht selten handelt es sich bei den “Tätern” um Mitbewerber, die auf diese Weise Konkurrenten außer Gefecht setzen wollen. Wenige Klicks genügen – und Amazon setzt das beanstandete Listing auf den Status “inaktiv” oder sperrt bei wiederholten Beanstandungen sogar den ganzen Account eines Verkäufers. Dies sollte jedoch nicht einfach so hingenommen werden!

Wer Opfer dieser Vorgehensweise geworden ist, muss unbedingt sofort handeln. Wann, weshalb und wie man dabei vorgehen sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Welche Stufen gibt es bei markenrechtlichen Beanstandungen?

Bei markenrechtlichen Beanstandung auf Amazon gibt es in der Regel zwei Stufen:

  • 1. Stufe: Deaktivierung des entsprechenden AngebotsWenn lediglich das Listing deaktiviert wurde, erhält der Seller eine E-Mail, in der Amazon ihn über die Mitteilung einer Markenrechtsverletzung in Kenntnis setzt, auf die Richtlinie zu geistigem Eigentum verweist und Hinweise dazu gibt, wie das Angebot wieder aktiviert werden kann.
  • 2. Stufe: Komplette KontosperrungWenn das ganze Konto gesperrt wurde, schickt Amazon eine (weitere) Nachricht, in der die Entscheidung, dass der Händler nicht mehr bei Amazon.de verkaufen darf und von der Verkaufsplattform ausgeschlossen wird, mitgeteilt wird.

Hinweis: In Einzelfällen kann es aber auch vorkommen, dass Amazon direkt das ganze  Konto sperrt.

Wann sollte ein Seller bei einer Markenrechtsverletzung handeln?

Handlungsbedarf ist immer dann gegeben, wenn die Mitteilung an Amazon über die Markenrechtsverletzung unbegründet erfolgte – und zwar unabhängig davon, auf welcher Stufe Sie sich befinden. Denn dann haben Sie die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen!

Ist die Mitteilung über die Markenrechtsverletzung unbegründet?

Um die Händler vor falschen Meldungen zu schützen, hat Amazon bereits gewisse Schutzmechanismen eingebaut. Eine Mitteilung an Amazon über eine Rechtsverletzung ist danach nur unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor und macht der Melder hierüber falsche Angaben, ist die Mitteilung über die Markenrechtsverletzung nach den Vorgaben von Amazon unbegründet.

Voraussetzungen einer Mitteilung über eine Markenrechtsverletzung

Um eine Markenrechtsverletzung bei Amazon melden zu können, muss

  1. der Melder selbst Inhaber oder Bevollmächtigter von gewerblichen Schutzrechten sein und
  2. auf einer Produktdetailseite die Marke des Melders oder des Inhabers widerrechtlich verwendet werden (z.B. bei Produkttitel, Produktbildern, Produktbeschreibung) oder
  3. ein Produkt oder eine Verpackung unberechtigt mit der Marke des Melders versehen sein oder 
  4. das Produkt ohne die Zustimmung des Rechteinhabers im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden (Parallelimport) und die Markenverletzung zum Zeitpunkt der Meldung aktuell vorliegen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob die Mitteilung über die Markenrechtsverletzung begründet oder unbegründet war, lassen Sie Ihr Angebot von einem Rechtsanwalt überprüfen.

Weshalb besteht überhaupt Handlungsbedarf?

Oberste Priorität: Schnell wieder verkaufen!

Da durch die Produkt- oder Accountsperrung ein Verkauf über Amazon nicht mehr möglich ist, ist selbstverständlich oberste Priorität, die Sperrung möglichst schnell aufzuheben und den Verkauf wieder zum Laufen zu bringen. Nur so können weitere Umsatzeinbußen vermieden werden.

Dafür ist es allerdings erforderlich, dass der betroffene Händler sich an Amazon wendet. Ohne eine entsprechende Reaktion bleibt das Listing oder der Account weiterhin gesperrt. Denn Amazon greift nur dann ein, wenn der Händler sich meldet! 

Weiteren Schaden verhindern!

Außerdem sollte weiterer Schaden verhindert werden – Sei es bei Ihnen selbst oder anderen Sellern. Es empfiehlt sich daher dringend, auch gegen den Melder vorzugehen, damit dieser nicht “ungeschoren davon kommt” und die Möglichkeit hat, weitere Meldungen bei Amazon einzureichen.

Darüber hinaus kann eine bereits erfolgte Korrespondenz mit dem Melder unter Umständen auch für die Korrespondenz mit Amazon von Vorteil sein und die Reaktivierung des Accounts beschleunigen.

Wie sollten Sie jetzt vorgehen?

Wie bereits dargelegt empfiehlt es sich, sowohl gegen Amazon, als auch gegen den Melder der Mitteilung vorzugehen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Vorgehen gegen Amazon

Schicken Sie Amazon eine Nachricht mit folgendem Inhalt:

  • Erklären Sie genau, weshalb Sie der Auffassung sind, dass die Meldung unbegründet ist (Sind Sie selbst Inhaber des beanstandeten Schutzrechts? Haben Sie eine entsprechende Bevollmächtigung?)
  • Liefern Sie, sofern vorhanden, Nachweise, die Ihre Angaben belegen! 

Bleiben Sie hierbei unbedingt sachlich und höflich. Vermeiden Sie lange Ausführungen zu Ihrer persönlichen Situation und fokussieren Sie sich hingegen auf die Fakten. Lassen Sie Ihren Unmut nicht an Amazon aus! Der Mitarbeiter, der Ihr Anliegen bearbeiten wird, ist sich bewusst, dass die aktuelle Situation für Sie sehr belastend ist. Allerdings sind Sie nicht die einzige Person, die sich an Amazon wendet.

Ein klar strukturiertes sachliches Schreiben kann deshalb dazu beitragen, dass Ihre Anfrage wesentlich schneller und womöglich auch erfolgreicher bearbeitet wird.

Hinweis: Es kann beim ersten Versuch durchaus vorkommen, dass das Konto nicht direkt wieder freigeschaltet wird. Überarbeiten Sie im Falle einer Ablehnung Ihre Antwort und reichen Sie, sofern von Amazon gefordert, weitere Angaben nach. 

Vorgehen gegen den Melder

Wenn die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie auch gegen den Melder direkt vorgehen. Dies empfiehlt sich allerdings nur dann, wenn dieser in Deutschland ansässig ist. Ansonsten bestehen nahezu unüberbrückbare Hürden bei der Vollstreckung, sodass ein rechtliches Vorgehen, wenn überhaupt, nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein wird.

  • AbmahnungBei einer unberechtigten Meldung können Sie den Melder abmahnen. Das bedeutet, dass Sie ihm den Weg weisen, wie er sich zu verhalten hat, um einen Prozess zu vermeiden. Sie fordern ihn also auf, das Einreichen weiterer unbegründeter Meldungen an Amazon zu unterlassen. Zudem soll der Abgemahnte innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist eine sog. „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgeben, nach der er im Falle eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe schuldet. Sollte der Melder diese Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgeben, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Falschmelder vorzugehen.
  • SchadensersatzSie können außerdem im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs vom Melder die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren ersetzt verlangen. Sollte Ihr Amazon Konto ferner infolge der Mitteilung gesperrt worden sein, könnte auch ein Schadensersatzanspruch in Höhe des entgangenen Gewinns gegen den “Falschmelder” bestehen. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie den Nachweis erbringen können, dass und in welcher Höhe Sie aufgrund der infolge der Mitteilung erfolgten Sperrung Ihres Accounts Umsatzeinbußen erlitten haben.

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Hinweis: Sollten Sie nach Durchführung aller Schritte dennoch keine Freigabe seitens Amazon erhalten, werden wir gerne für Sie tätig. Zuvor raten wir Ihnen jedoch dringend zur sorgfältigen Umsetzung unserer Schritt-für-Schritt Anleitung.


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