In 3 Schritten zur Gründung einer GmbH für Start-ups

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine sehr beliebte Rechtsform für Gründer und Start-Ups

Doch weshalb ist diese Rechtsform gerade für Start-ups so interessant? Welche Schritte müssen Sie bei der Gründung durchlaufen? Was ist bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages zu beachten? Und mit welchen Kosten ist bei der Gründung zu rechnen? 

Sämtliche Antworten auf die genannten Fragen erhalten Sie in diesem Artikel, damit sie optimal für Ihre GmbH-Gründung vorbereitet sind.

Überblick: Was ist eine GmbH?

Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften. Sie ist gerade für Start-ups attraktiv, da Investoren am Unternehmen beteiligt werden können, ohne zwangsläufig geschäftsführend tätig zu sein oder überhaupt im Unternehmen zu arbeiten. 

Ob die GmbH auch die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen ist, sollten Sie individuell anhand Ihrer aktuellen Situation und Ihren Vorstellungen mit einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater besprechen. 

Für einen groben Überblick fassen wir an dieser Stelle die Vor- und Nachteile der GmbH kurz zusammen: 

Vorteile der GmbH:

  • Schutz des Privatvermögens – Die Haftung der GmbH ist auf  Ihr Stammkapital begrenzt.
  • Gut für Start-ups geeignet – Investoren können sich haftungsbeschränkt beteiligen.
  • Steuerliche Vorteile – z.B. sind die Gehälter für Geschäftsführer absetzbar.
  • Hohes Ansehen – Die GmbH ist im Geschäftsverkehr angesehen.

Nachteile der GmbH:

  • Gründungskosten und -aufwand – Der Gesellschaftsvertrag ist beim Notar zu unterzeichnen. 
  • Aufwendige Buchhaltung – Die GmbH ist bilanzierungspflichtig. Daher ist in den meisten Fällen die Beauftragung eines Steuerberaters erforderlich.
  • Stammkapital – i.H.v. 25.000 Euro 

Abgrenzung zur UG

Das hohe Stammkapital können Sie mit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) umgehen. Die UG ist für viele Start-Ups und Gründer eine beliebte Alternative, da sie im Gegensatz zur GmbH bereits ab einem Euro Stammkapital gegründet werden kann. 

Darüber hinaus sind die Unterschiede in der Gründung allerdings nicht von allzu großer Bedeutung. Die UG ist darauf ausgelegt, nach und nach zu einer “vollwertigen GmbH” heranzuwachsen, d.h. Gewinne dürfen nicht vollständig ausgeschüttet werden, sondern müssen zu einem Teil in die Rücklagen eingestellt werden, bis die Summe von 25.000 Euro erreicht wird. Ab diesem Moment wandelt sich die UG in eine GmbH um. 

3 Schritte zur Gründung einer GmbH

Haben Sie sich dazu entschieden, eine GmbH zu gründen, müssen Sie folgende Schritte durchlaufen:

Schritt 1: Gesellschaftsvertrag erstellen!

Als erstes müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag erstellen. 

Dieser muss folgende Punkte enthalten:

  • Die Firma – Sie muss die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten.
  • Der Sitz der Gesellschaft – Das ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.
  • Den Gegenstand des Unternehmens – Hierdurch soll nach außen der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit gut erkennbar gemacht werden.
  • Den Betrag des Stammkapitals – mindestens 25.000 Euro
  • Die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.

Optionale Punkte:

  • Sollen den Gesellschaftern noch weitere Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden, so müssen auch diese entsprechenden Bestimmungen in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden.
  • Die Gesellschaft muss ferner einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Es empfiehlt sich daher, auch die Bestellung der Geschäftsführer vertraglich zu regeln. Besprechen Sie Ihre Situation daher mit einem erfahrenen Anwalt und lassen Sie sich beraten, welche Regelungen für Ihr Start-up sinnvoll sind.

Alternative zum Gesellschaftsvertrag: Musterprotokoll verwenden!

Wenn die GmbH maximal aus drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer bestehen soll, können Sie als kostengünstigere Alternative zur Erstellung eines Gesellschaftsvertrages auch auf das Musterprotokoll zurückgreifen. Allerdings ist es bei der Verwendung des Musterprotokolls nicht möglich, Individualisierungen vornehmen.

Schritt 2: Notartermin ausmachen!

Wenn Ihr Gesellschaftsvertrag feststeht, müssen Sie als nächstes einen Notartermin vereinbaren. Dort wird Ihr Gesellschaftsvertrag in Anwesenheit aller Gesellschafter laut vorgelesen und im Anschluss von allen Gesellschaftern unterschrieben. 

Der Notar beurkundet den Vertrag und erstellt eine Gesellschafterliste, in der folgende Angaben über die Gesellschafter gemacht werden:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Nennbeträge und laufende Nummern der jeweiligen Geschäftsanteile

Schritt 3: Stammeinlage zahlen!

Danach müssen die Gesellschafter Ihren Anteil des Stammkapitals einbringen, also die Stammeinlage auf das Geschäftskonto der GmbH einzahlen. Hinweis: Der Betrag muss nicht bei allen Gesellschaftern gleich hoch sein! 

Was passiert danach?

Ist die Stammeinlage eingezahlt, wird die GmbH Gründung vom Notar beim zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. 

Danach vergeht in der Regel einige Zeit der Bearbeitung bis dann schließlich die Bestätigung der Eintragung verschickt wird. 

Mit welchen Kosten muss man bei der Gründung rechnen?

Wie hoch die Kosten für die GmbH Gründung ausfallen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt von diversen Faktoren ab. 

Mit folgenden Posten müssen Sie allerdings bei der Gründung einer GmbH rechnen: 

  • Stammkapital – Zunächst müssen Sie das Stammkapital aufbringen, auch wenn es sich dabei nicht um Kosten im klassischen Sinne handelt.
  • Kosten für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags – Wenn Sie nicht auf das Musterprotokoll zurückgreifen, sondern sich anwaltlich beraten lassen wollen, weil Sie individuelle Regelungen wünschen oder die Gründung etwas komplexer ist, sollten Sie sich bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages anwaltlich beraten lassen. Dafür entstehen Anwaltskosten, die je nach Aufwand und Komplexität der Beratung variieren.
  • Kosten für Notar für die Beurkundung – Außerdem fallen Notarkosten an. Ihre Höhe hängt vom Gegenstandswert der Gesellschaft, der Zahl der Gesellschafter und dem Arbeitsaufwand des Notars ab. Mit möglichst viel eigener Vorarbeit kann man letzteren erheblich reduzieren, weshalb es sich empfiehlt, bereits einige Dokumente selbst zu erstellen. 
  • Kosten für Handelsregistereintrag – Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister beim Amtsgericht kostet pauschal 150 Euro.

Fazit zur Gründung einer GmbH für Start-ups:

Die GmbH ist als Rechtsform sehr gut für Start-ups geeignet, da durch die haftungsbegrenzung die GmbH auch für Investoren interessant ist. Die Gründung einer GmbH ist allerdings verhältnismäßig aufwendig und mit einigen Kosten verbunden. 

Um die Kosten zu reduzieren können Sie auch das Musterprotokoll verwenden. In vielen Fällen ist jedoch ein individueller Gesellschaftsvertrag, der genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist, zu empfehlen.

Lassen Sie sich bei der Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrages von einem Rechtsanwalt beraten, der genau weiß, wie man Ihre Wünsche juristisch absichert. Dies kann Ihnen im Gründungsprozess eine große Stütze sein und erspart Ihnen zudem unter Umständen späteren Ärger. 

Wir sind Ihnen gerne bei der Erstellung Ihres Gesellschaftsvertrages behilflich und beraten Sie bei allen weiteren Fragen Ihrer Gründung. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne über unser Kontaktformular!